„Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch
Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.“ (§ 1 Abs. 2 der Berufsordnung)
Diese vom Gesetzgeber vorgegebene Verpflichtung ausschließlich im Interesse seines Mandanten tätig zu sein stellt seit Jahrzehnten unsere Kanzleiphilosophie dar.
Es entspricht daher unserem Selbstverständnis als Rechtsanwalt, diesen Grundsatz vollumfänglich zu erfüllen.
Unser Ziel ist es, die Belange unserer Mandanten mit Nachdruck, sowohl in der außergerichtlichen Vertretung, wie auch bei einer Auseinandersetzung vor den Gerichten durchzusetzen.
Durch unsere langjährige Erfahrung ist eine kompetente und individuelle Beratung möglich, egal ob Sie uns als Privatperson, oder als Unternehmer, mit Ihren Fragen kontaktieren.
Wir stehen Ihnen gerne persönlich, per Telefon, sowie per E-Mail zur Verfügung.
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