Ihre Helfer im KFZ-Schadensfall

Die Regulierung von Unfallschäden und die damit auftretenden Probleme stellen eine unübersichtliche Materie dar. Bei der Schadensregulierung sind regelmäßig nicht nur die konkreten Umstände des Einzelfalles zu beachten, sondern darüber hinaus die gesetzliche Bestimmungen, sowie die bereits zu vergleichbaren Unfallkonstellationen ergangene Rechtsprechung. Zudem haben Versicherungen  bei der Schadensabwicklung oftmals nur das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten.

Hier stellt der Rechtsanwalt das Korrektiv für den oftmals mit Regulierung überforderten Geschädigten dar und sorgt für Waffengleichheit zwischen Geschädigten und Versicherer.

 

Unsere Leistungen für Sie:

 

  • Geltendmachung Ihrer Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung

  • Als Anwalt haben wir Einsichtsrecht in die polizeiliche Unfallakte und können unabhängig davon über den Zentralruf der Versicherer den gegnerischen Haftpflichtversicherer ermitteln.

  • Wir fordern für Sie sämtliche Schadenspositionen, z. B. auch Kostenpauschale zur Erstattung Ihres Aufwandes für Telefon und Porto und erforderlichenfalls die durch den Sachschaden an Ihrem Auto eingetretene Wertminderung.

  • Bei Personenschäden beraten wir Sie, fordern notwendige ärztliche Gutachten an und setzen Ihren Schmerzensgeldanspruch und den Ersatz Ihrer Behandlungskosten/-auslagen für Sie durch.

  • Wir informieren Sie laufend über den aktuellen Sachstand.

  • Wir stehen Ihnen jederzeit für telefonische Rückfragen zur Verfügung.

Ihre Vorteile:

  • Prüfung und Schutz vor unberechtigten Kürzungen seitens der Versicherer
  • Übernahme der gesamten Kommunikation mit den Versicherungen
  • Bei unverschuldetem Unfall entstehen für Sie keine Anwaltskosten
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